Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Reisekostenerstattungen der Lehrkräfte an Grundschulen.
Für die Beantragung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige Dienstreisen (z.B. Lehrerfortbildung der Bezirksregierung Arnsberg, Dienstbesprechungen, AOSF) verwenden Sie bitte den Vordruck "Reisekostenrechnung", bzw. bei häufig wiederkehrenden Fahrten (z.B. Abordnungen, Fahrten im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts) den Vordruck „Forderungsnachweis“.
Der Reisekostenabrechnung ist die Dienstreisegenehmigung bzw. das dienstreisebegründende Schreiben beizufügen! Ohne entsprechende Unterlagen ist eine Abrechnung nicht möglich.
Bei identischen Fahrtverläufen reicht es aus, wenn der erste Tag ausführlich dargestellt wird und alle folgenden Fahrten ggf. als Anlage nur noch mit der Datumsangabe aufgelistet werden.
Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten beim Schulamt des Märkischen Kreises (nicht bei der Schulleitung) eingegangen ist.